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Das Kleingedruckte.

Allgemeine Geschäfts-bedingungen mit Kunden-informationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SugarPool GmbH. Stand von 01.01.2018.

SugarPool richtet ihre Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nach den jeweils gültigen Gesetzen des BGB, §§ 305 bis 310§ aus. Von diesen allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen erfordern eine gesonderte vertragliche Vereinbarung.

Darüber hinaus gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Auftragserteilung an Dritte

2.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

2.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt mit seiner Beauftragung dazu ausdrücklich seine Vollmacht.

2.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder auf Rechnung des Kunden. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

3. Nutzungsrechte

3.1 Mit dem Ausgleich unserer Rechnung findet automatisch die Übertragung aller uneingeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzungsrechte an unseren Arbeiten statt. Auf urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art verzichtet die Agentur.

3.2 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

3.3 Die Nutzungsrechte Dritter, wie zum Beispiel von Künstlern, Foto-, Audio- und Filmarchiven, etc. weichen teilweise von unseren Nutzungsbedingungen ab.

4. Allgemeine Auftragsbedingungen bei der Umsetzung von Foto- und Filmprojekten mit SugarPool GmbH

Alle Projekte werden von unserem Team mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung unseres Qualitätsmanagement-Systems mit höchster Gewissenhaftigkeit umgesetzt.

Da es sich bei unseren Film- und Fotoprojekten um kreative Leistungen handelt, kann die spätere Projektumsetzung nicht im Voraus in jedem Detail definiert und festgelegt werden.

Um eine möglichst hohe Übereinstimmung des Projektergebnisses zu Ihren Erwartungen als Kunde sicherzustellen, bereiten wir – sofern beauftragt – jedes Projekt besonders detailliert mit einer Markt- und Produktanalyse vor.
Ebenso wird im Vorfeld ein Storyboard erstellt, welches von Ihnen im Projektverlauf vor Beginn des Foto- bzw. Film

Shootings freigegeben werden muss. Hierbei können mögliche Korrekturwünsche Ihrerseits eingebracht werden.
Nach Durchführung des Foto- bzw. Film-Shootings sind Korrekturwünsche Ihrerseits leider nur mit einem Mehraufwand möglich, da das Foto- bzw. Film-Shooting inkl. der möglichen Buchung von Locations oder Models wiederholt werden muss.

Wir bitten um Verständnis, dass die hierbei anfallenden Kosten dann von Ihnen als Kunde zu übernehmen sind.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

5.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

5.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

5.4 Eine Haftung für rechtliche Folgen aus den erarbeiteten Werken wird von SugarPool nicht übernommen. Bei Interesse an einer rechtlichen Überprüfung Ihrer Kommunikationsmaßnahmen empfehlen wir Ihnen gerne einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt aus unserem Netzwerk.

5.5 SugarPool kümmert sich sorgfältig um die Umsetzung von Versandaufträgen. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Die Kosten für eine etwaige Transportversicherungen sind in diesem Fall vom Kunden zu übernehmen. Eine Haftung für Transportschäden wird von SugarPool nur bei grob fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten übernommen.

6. Gerichtsstand, anwendbares Recht

6.1 Ist eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Vereinbarung, die den Vertragszweck am wirtschaftlichsten fördert; ist eine solche aus dem Parteiwillen nicht ermittelbar, gilt die gesetzliche Regelung.

6.2 Bei Streitigkeiten ist das für den Sitz der Hauptniederlassung von Sugarpool GmbH zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

6.3 Es gilt deutsches Recht.